Nachsorge Forensik

Nachsorge Forensik

Profil Profil


Die Bayerische Gesellschaft für psychische Gesundheit erkannte bereits Mitte der 1990er Jahre, als die Unterbringungszahlen im Maßregelvollzug dramatisch und kontinuierlich anstiegen, wie groß der Bedarf an fachkundiger Nachbetreuung für ehemals forensische Patienten sein würde. Sie richtete spezialisierte therapeutische Wohngruppen in München, Regensburg und Passau ein, um dem gestiegenen Bedarf an Unterstützung nach langjähriger Unterbringung bei oft schweren Krankheitsverläufen als auch der Notwendigkeit stärkerer sozialer Kontrolle zu entsprechen.

Unsere Sozialtherapeutischen Wohngruppen sind als wichtiger Bestandteil des sozialen Empfangsraums nach einer forensischen Unterbringung in das forensisch-spezifische nachsorgende Hilfesystem integriert; sie arbeiten eng mit den Ambulanzen der forensischen Kliniken und der Bewährungshilfe zusammen.
Nach und nach wird auch das Betreute Wohnen in der eigenen Wohnung speziell für ehemalige forensische Klienten (FBEW) aufgebaut.

Seit mehr als zehn Jahren tragen unsere sozialtherapeutischen Angebote dazu bei, ehemalige forensische Patienten wieder in die Gesellschaft zu integrieren und deliktische Rückfälle zu vermeiden.


Das Ziel:
psychisch kranke Straftäter resozialisieren Das Ziel


Das Ziel unserer soziotherapeutischen Angebote besteht darin, psychisch kranke Straftäter zu resozialisieren und wieder einzugliedern. Die Klienten sollen befähigt werden, ein selbstständiges, eigenverantwortliches und deliktfreies Leben in der Gesellschaft zu führen. Den Folgen, die mit einer langjährigen Unterbringung verbunden sind, und den Auswirkungen einer doppelten Stigmatisierung durch psychische Störung und Straffälligkeit soll entgegengesteuert werden.

Für wen gedacht?

Wir nehmen psychisch kranke Straftäter auf, die nach einer abgeschlossenen psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung in einem forensischen Krankenhaus bei günstiger Legalprognose entlassen werden können, aber noch fachliche Nachsorge und spezifische sozialpädagogische Unterstützung in Form von Wohngruppen oder betreutem Einzelwohnen brauchen.

Aufnahmeverfahren

Die forensischen Kliniken empfehlen interessierte und geeignete Klienten.

In einem Informationsgespräch klären Interessent, Mitarbeiter der Bayerischen Gesellschaft für psychische Gesundheit und klinischer Bezugstherapeut gegenseitige Fragen und Erwartungen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Entbindung von der Schweigepflicht.

Erscheint allen Beteiligten eine Aufnahme möglich und wünschenswert, wird der Interessent zunächst für ein mehrmonatiges „Probewohnen“ in der Wohngruppe oder im Forensisch Betreuten Einzelwohnen (FBEW) beurlaubt.

Erst nach erfolgreichem Probewohnen ergeht ein gerichtlicher Beschluss, der die endgültige Entlassung des Klienten aus der Klinik und die Übernahme in die WG oder das FBEW festlegt.
Auch eine Übernahme aus der Forensik-Wohngruppe in das FBEW ist möglich und kann einem veränderten Betreuungsbedarf (selbstständiger werden) Rechnung tragen.

Krisenmanagement

Bei psychopathologischen Veränderungen und Destabilisierung des psychischen Zustands, bei massiveren Alkohol- oder Suchtrückfällen oder wenn sich prädeliktische Verhaltensweisen abzeichnen, handelt das speziell qualifizierte Personal zeitnah und flexibel.
Bei Bedarf kann auch eine stationäre Krisenintervention in der forensischen Klinik eingeleitet werden, wenn eine krisenhafte Entwicklung  durch intensivere Betreuungs- und Kontaktangebote und andere deeskalierende Maßnahmen nicht aufgefangen werden kann.