Betreutes Einzelwohnen

Ihre Fragen


Wie oft kommt jemand zu mir?

Wie oft Sie ein Kollege, eine Kollegin von uns aufsucht, richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf und den Empfehlungen im Hilfeplan.

Wer übernimmt die Kosten?
Für die Finanzierung sind die Träger der örtlichen (in Bayern) oder überörtlichen Sozialhilfe (in anderen Bundesländern) zuständig.
Sie haben Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger gem. § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX in Verbindung mit  §§ 53 ff. SGB XII.
Wir helfen Ihnen gerne dabei zu klären, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Was muss ich tun, wenn ich mich für das Betreute Einzelwohnen interessiere?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. In einem Gespräch legen wir Ihnen gerne die weiteren Schritte dar.

Bieten Sie Wohnraum für Klienten, Klientinnen an?
Da es sich um ein ambulantes Betreuungsangebot handelt, können wir hier keinen Wohnraum anbieten.