Aufnahmebedingungen
Vor einer Aufnahme in das Betreute Einzelwohnen ist die Übernahme der Kosten mit dem Jugendamt zu klären.
In einem Informations- und Bewerbungsgespräch überprüfen der junge Mann/ die junge Frau und wir von der Bayerischen, ob diese Form der Betreuung in Art und Umfang hilfreich sein könnte und passt.