Nachsorge Forensik

Ihre Fragen

Bieten Sie Wohnraum für Klientinnen/Klienten an?
Da es sich um ein ambulantes Betreuungsangebot handelt, können wir keinen Wohnraum anbieten

Wie lange kann ich im FBEW verbleiben?
Die Verweildauer ist individuell und nach Bedarf, aber auch abhängig von der Bewilligung des Kostenträgers und wird gemeinsam mit der Klientin/dem Klienten, der Bewährungshilfe, der Ambulanten Nachsorge und dem Betreuer abgesprochen.

Ab wann kann ich in das FBEW aufgenommen werden?
Ist eine Anmeldung über Klinik und Klient/in erfolgt und der entsprechende Status im Stufenprogramm mit der Möglichkeit des Probewohnens erreicht oder bereits die Entlassung ausgesprochen, so kann eine Aufnahme erfolgen.