Nachsorge Forensik

BetreuungsangebotBetreuungsangebot


Diese Klientengruppe im Anschluss an den Maßregelvollzug zu begleiten, erfordert intensivere Betreuungskontinuität, zum Teil kontrollierende Begleitung, ein spezielles forensisches Know-how bezüglich Krisenmanagement und Erstellen von Kurzzeitprognosen sowie fundierte Kenntnisse der rechtlichen Zusammenhänge.
Die Mitarbeiter benötigen spezielle fachliche Fähigkeiten, um zu den ehemaligen Patienten – trotz des durch Bewährungsauflagen fortbestehenden Zwangskontextes – tragfähige und vertrauensvolle Beziehungen aufbauen und gestalten zu können. Eine enge Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe, forensischer Ambulanz und dem forensischen Hilfesystem gehören mit zu einer fachgerechten Nachbetreuung. Für einen Teil der ehemaligen forensischen Patienten ist es daher  notwendig, eigene Strukturen im Bereich betreuten Wohnens zu schaffen.

Die Betreuung umfasst
  • regelmäßige Einzelgespräche bzw. Einzelkontakte.
  • Hilfen zum Umgang mit der eigenen Erkrankung, enge Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten bzw. der forensischen Fachambulanz.
  • Unterstützung in Krisensituationen.
  • Hilfe bei der Bewältigung von Konflikten, Deliktprophylaxe.
  • Unterstützung bei Erhalt und Erweiterung der geregelten Tagesstruktur.
  • begleitende Hilfen bei der beruflichen Wiedereingliederung.
  • Unterstützung bei den Kontakten zur Bewährungshilfe.
  • begleitende Hilfe bei Ämter- und Behördengängen.
  • Unterstützung bei der Führung des Haushalts sowie in allen lebenspraktischen Bereichen.
  • Hilfen zur Gestaltung der Freizeit.
  • telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb der festgelegten Betreuungszeiten.

Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem persönlichen Hilfebedarf des Klienten. Bewährungsauflagen und der Sicherheitsaspekt werden dabei grundlegend mit einbezogen.

Eine Tagesstruktur sollte zumindest halbtägig vorhanden und am besten bereits vor der Aufnahme in das intensiv betreute Einzelwohnen erprobt worden sein. In jedem Fall arbeiten die Betreuer gemeinsam mit dem Klienten an einer geeigneten Tagesstruktur weiter. Sie nehmen auch bereits vor der Entlassung aus der Klinik Kontakt zum Bewährungshelfer auf und erhalten ihn weiterhin aufrecht.