Betreutes Einzelwohnen

Für wen gedacht? Für wen gedacht?


Wir betreuen junge Menschen ab dem 16. bis einschließlich 21. Lebensjahr, die
  • aufgrund ihrer psychischen Erkrankung bzw. wegen ihrer stark ausgeprägten sozialen Defizite nicht mehr bei den Eltern leben können oder in der eigenen Wohnung nicht mehr zurechtkommen.
  • zu ihrer Stabilisierung und Gesundung intensive alltagsbegleitende Hilfen benötigen, aber nicht mehr akut behandlungsbedürftig sind.


Indikationen können sein:

  • Verhaltensauffälligkeiten im Vorfeld psychischer Erkrankungen
  • psychotische Erkrankungen (affektive Störung, Beeinträchtigungen aus dem Formenkreis der schizophrenen Erkrankungen)
  • emotionale, neurotische Störungen (Angststörungen, Depression, Zwangserkrankungen)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Essstörungen
  • psychosomatische Erkrankungen
  • Verhaltensstörungen
Neben einer psychischen Erkrankung machen vor allem erzieherische Schwierigkeiten, Trennung/Scheidung der Eltern, Vernachlässigung, Anzeichen von Missbrauch, Gewalterfahrung und Suchtprobleme eine außerfamiliäre Betreuung notwendig.


Betreutes Einzelwohnen für junge Menschen empfiehlt sich, wenn
  • sie Probleme im Bereich Wohnen und Lebensfeldgestaltung haben.
  • soziale Defizite vorliegen, die das Leben in einer Gruppe ausschließen.
  • in diesem Rahmen die Chancen aussichtsreich sind, soziale Fähigkeiten zu lernen bzw. diese zu fördern.
  • bei ihnen nach langjährigen Klinik-, Heim- oder WG-Aufenthalten eine „Gruppenmüdigkeit“ entstanden ist, eine Betreuung aber nach wie vor notwendig erscheint.
  • ihre Fähigkeit, lebenspraktische Dinge zu bewältigen (wie z. B. morgens aufstehen, den eigenen Haushalt führen), bereits in Ansätzen entwickelt ist.