Aufnahmebedingungen
Die Bereitschaft, eine Therapie anzugehen, sollte vorhanden sein.
Eine (zumindest vorläufige) Kostenübernahme muss bei Aufnahme vorhanden sein.
Eine Aufnahme ist ab dem 21. Lebensjahr möglich.
Wer in den psychosozialen Wohnverbund einzieht, verpflichtet sich, sich an die Vereinbarungen, die im Betreuungsvertrag und in der Hausordnung festgehalten sind zu halten.
Der Aufenthalt ist freiwillig. Jeder Bewohner, jede Bewohnerin hat das Recht, das Betreuungsverhältnis zu kündigen.
Die Einrichtung der Bayerischen Gesellschaft für psychische Gesundheit e. V. hat das Recht, bei Missachten der getroffenen Vereinbarung zu kündigen. Die Bedingungen sind in einem Vertrag geregelt.
Ausschlusskriterien:
- Akute Selbst-/Fremdgefährdung/Suizidalität
- vorrangige und akute Suchtmittelabhängigkeit
- Organische Psychosen
- Schwere körperliche Behinderungen
- Schwerwiegende somatische Erkrankungen/Pflegebedürftigkeit
- Intelligenzminderung und geistige Behinderungen
- Dementielle Erkrankungen
- Sexual- und Gewaltstraftäter mit psychischer Erkrankung