Aufnahmebedingungen
Wir erwarten
- die Bereitschaft zu einer zuverlässigen Zusammenarbeit, z.B. Zuverlässigkeit bei Terminvereinbarungen bzw. die Erlaubnis, den Klienten in seiner Wohnung besuchen zu können.
- die Bereitschaft zu absolutem Verzicht auf Gewalt, Alkohol- und Drogenkonsum – zur Sicherheit des Klienten und seines Umfeldes.
- die Erlaubnis, uns regelmäßig mit behandelnden Therapeuten, Ärzten, Bewährungshelfern und Betreuern austauschen zu können (Entbindung von der Schweigepflicht).
- die Bereitschaft, nach gemeinsamer und individueller Planung einer geregelten Tagesstruktur nachzugehen.
Aufnahme:
Informationsgespräch und Abklärung sozialrechtlicher Fragen
Aufnahmegespräch zur Anamnese, Hilfeplanung und Zielvereinbarung
Einbinden des bereits bestehenden Netzwerkes
Abschluss des Betreuungsvertrages