Nachsorge Forensik

Betreutes Einzelwohnen

Ihre Fragen

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Bieten Sie Wohnraum für Klientinnen/Klienten an?
Da es sich um ein ambulantes Betreuungsangebot handelt, können wir keinen Wohnraum anbieten

Wie lange kann ich im FBEW verbleiben?
Die Verweildauer ist individuell und nach Bedarf, aber auch abhängig von der Bewilligung des Kostenträgers und wird gemeinsam mit der Klientin/dem Klienten, der Bewährungshilfe, der Ambulanten Nachsorge und dem Betreuer abgesprochen.

Ab wann kann ich in das FBEW aufgenommen werden?
Ist eine Anmeldung über Klinik und Klient/in erfolgt und der entsprechende Status im Stufenprogramm mit der Möglichkeit des Probewohnens erreicht oder bereits die Entlassung ausgesprochen, so kann eine Aufnahme erfolgen.

Angebote im Raum Oberbayern
Angebote im Raum Regensburg
Angebote im Raum Passau

 

Angebote in der Region OberbayernAngebote in der Region

Forensisch Betreutes Einzelwohnen


Das Forensisch Betreute Einzelwohnen (FBEW) kommt für Klienten unmittelbar im Anschluss an den Maßregelvollzug in Frage. Zudem ist das FBEW ein weiterführendes Angebot für ehemals forensische Klienten, die zuvor in einer geschlossenen oder offenen stationären Einrichtung oder einer betreuten Wohngruppe gelebt haben, wieder zu einem selbstständigen Leben in einer eigenen Wohnung in der Lage sind, dennoch aber eine intensive, individuelle Unterstützung brauchen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Diplom-Sozialpädagogen/innen oder psychiatrische Fachkrankenpfleger mit forensischer Vorerfahrung. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1 : 6. Das Fachpersonal des FBEW ist in das Team der sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft zur forensischen Nachsorge der Bayerischen Gesellschaft für psychische Gesundheit eingebunden.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an:

Bayerische Gesellschaft für psychische Gesundheit e.V.
Forensisch Betreutes Einzelwohnen – Raum Oberbayern
Leitung: Annette Graf
Zenettistraße 38
80337 München

Tel.: 089 548035-24 oder 01522/2693473
E-Mail: annette.graf@bgfpg.de

 

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Angebote in der Region RegensburgAngebote in der Region

Forensisch Betreutes Einzelwohnen in der Oberpfalz


In der gesamten Oberpfalz stehen insgesamt sechs Plätze zur Verfügung. Wir nehmen Klienten in das Forensisch Betreute Einzelwohnen auf, die an einer psychischen Erkrankung und/oder Suchterkrankung leiden. Das FBEW dient dazu, den Klienten auf die endgültige Entlassung aus dem Maßregelvollzug während einer Beurlaubung vorzubereiten bzw. ihn auch nach der endgültigen Entlassung weiter zu unterstützen. Damit schließt sich die Lücke zwischen stationärer Unterbringung im Rahmen des Maßregelvollzugs und der völligen Selbstständigkeit nach einer Entlassung bzw. während einer Beurlaubung.

Die Betreuung richtet sich soweit als möglich nach den Bedürfnissen jedes einzelnen Klienten.

Das FBEW will zur erfolgreichen Wiedereingliederung in die Gesellschaft beitragen und dem Einzelnen zukünftig ein deliktfreies Leben ermöglichen. Der Klient soll seine lebenspraktischen Fähigkeiten erweitern und mit der neu gewonnenen Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit selbstverantwortlich umgehen können. Soziale Kontakte wiederherstellen und stabilisieren, tages- und freizeitstrukturierende Angebote oder hilfreiche Strategien entwickeln, um Krisen zu bewältigen sowie ein verbessertes Konfliktverhalten gehören zu den wesentlichen Zielen der Betreuung.

In das FBEW werden Patienten direkt aus den forensischen Abteilungen der Bezirkskrankenhäuser übernommen. Angesprochen sind auch Klienten aus Wohngruppen für ehemalige forensische Patienten, die weitere Nachsorge brauchen. Darüber hinaus betreuen wir Klienten, die bereits aus dem Maßregelvollzug entlassen sind, in einer eigenen Wohnung leben und feststellen, dass sie doch (noch) professionelle Begleitung als Zwischenschritt vor der gänzlichen Selbstständigkeit benötigen. Alle Klienten müssen neben einer eigenen Wohnung auch über ein Mindestmaß an praktischen Fähigkeiten zur eigenständigen Lebensführung verfügen.

Aufnahme:

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch ist die regelmäßige Teilnahme an einer Vorgruppe vorgesehen. Diese Gruppe trifft sich einmal pro Monat; sie ermöglicht ein erstes Kennenlernen und die zeitnahe konkrete Planung der nächsten Schritte.

Sobald eine Aufnahme erfolgen kann, findet gemeinsam mit den behandelnden Ärzten und/oder Therapeuten ein Aufnahmegespräch mit Übergabe aller wichtigen Unterlagen (Gutachten, Urteil, Stellungnahme, evtl. Sozialbericht) statt.
Bei einer Aufnahme nach Entlassung aus dem Maßregelvollzug (während der Bewährungszeit) stellen wir gemeinsam mit dem Klienten die erforderlichen Anträge auf Kostenübernahme.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an:

Bayerische Gesellschaft für psychische Gesundheit e.V.
Forensisch Betreutes Einzelwohnen
Leitung: Florian Waldeck
Rote-Hahnen-Gasse 6
93047 Regensburg

Tel.: 0941 59 98 57 85
Fax: 0941 59 98 57 86
E-Mail: florian.waldeck@bgfpg.de

Betreuer-Team
Rote-Hahnen-Gasse 6
93047 Regensburg
Tel.: 0941 599359-61
Fax: 0941 599359-70
E-Mail: fbew-regensburg@bgfpg.de

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Angebote in der Region PassauAngebote in der Region

Forensisch Betreutes Einzelwohnen


Bewohner der Therapeutischen Wohngemeinschaft können nach ihrem Auszug aus der Wohngemeinschaft im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens weiter versorgt werden. Der Betreuungsschlüssel richtet sich nach den Erfordernissen im Einzelfall.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an:

Bayerische Gesellschaft für psychische Gesundheit e.V.
Forensisch Betreutes Einzelwohnen
Leitung: Robert Hanke
Grabengasse 9
94032 Passau

Tel.: 0851 934083
Fax:  0851 9347477
E-Mail: robert.hanke@bgfpg.de

Betreuer-Team
Grabengasse 9
94032 Passau
Tel.: 0851 934083
Fax: 0851 9347477
E-Mail: sektion.passau@bgfpg.de


Aufnahmebedingungen Aufnahmebedingungen


Wir erwarten

  • die Bereitschaft zu einer zuverlässigen Zusammenarbeit, z.B. Zuverlässigkeit bei Terminvereinbarungen bzw. die Erlaubnis, den Klienten in seiner Wohnung besuchen zu können.
  • die Bereitschaft zu absolutem Verzicht auf Gewalt, Alkohol- und Drogenkonsum – zur Sicherheit des Klienten und seines Umfeldes.
  • die Erlaubnis, uns regelmäßig mit behandelnden Therapeuten, Ärzten, Bewährungshelfern und Betreuern austauschen zu können (Entbindung von der Schweigepflicht).
  • die Bereitschaft, nach gemeinsamer und individueller Planung einer geregelten Tagesstruktur nachzugehen.

Aufnahme:

Informationsgespräch und Abklärung sozialrechtlicher Fragen
Aufnahmegespräch zur Anamnese, Hilfeplanung und Zielvereinbarung
Einbinden des bereits bestehenden Netzwerkes
Abschluss des Betreuungsvertrages

BetreuungsangebotBetreuungsangebot


Diese Klientengruppe im Anschluss an den Maßregelvollzug zu begleiten, erfordert intensivere Betreuungskontinuität, zum Teil kontrollierende Begleitung, ein spezielles forensisches Know-how bezüglich Krisenmanagement und Erstellen von Kurzzeitprognosen sowie fundierte Kenntnisse der rechtlichen Zusammenhänge.
Die Mitarbeiter benötigen spezielle fachliche Fähigkeiten, um zu den ehemaligen Patienten – trotz des durch Bewährungsauflagen fortbestehenden Zwangskontextes – tragfähige und vertrauensvolle Beziehungen aufbauen und gestalten zu können. Eine enge Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe, forensischer Ambulanz und dem forensischen Hilfesystem gehören mit zu einer fachgerechten Nachbetreuung. Für einen Teil der ehemaligen forensischen Patienten ist es daher  notwendig, eigene Strukturen im Bereich betreuten Wohnens zu schaffen.

Die Betreuung umfasst
  • regelmäßige Einzelgespräche bzw. Einzelkontakte.
  • Hilfen zum Umgang mit der eigenen Erkrankung, enge Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten bzw. der forensischen Fachambulanz.
  • Unterstützung in Krisensituationen.
  • Hilfe bei der Bewältigung von Konflikten, Deliktprophylaxe.
  • Unterstützung bei Erhalt und Erweiterung der geregelten Tagesstruktur.
  • begleitende Hilfen bei der beruflichen Wiedereingliederung.
  • Unterstützung bei den Kontakten zur Bewährungshilfe.
  • begleitende Hilfe bei Ämter- und Behördengängen.
  • Unterstützung bei der Führung des Haushalts sowie in allen lebenspraktischen Bereichen.
  • Hilfen zur Gestaltung der Freizeit.
  • telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb der festgelegten Betreuungszeiten.

Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem persönlichen Hilfebedarf des Klienten. Bewährungsauflagen und der Sicherheitsaspekt werden dabei grundlegend mit einbezogen.

Eine Tagesstruktur sollte zumindest halbtägig vorhanden und am besten bereits vor der Aufnahme in das intensiv betreute Einzelwohnen erprobt worden sein. In jedem Fall arbeiten die Betreuer gemeinsam mit dem Klienten an einer geeigneten Tagesstruktur weiter. Sie nehmen auch bereits vor der Entlassung aus der Klinik Kontakt zum Bewährungshelfer auf und erhalten ihn weiterhin aufrecht.