Betreuungsvereine

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Eine gesetzliche Betreuung wird erforderlich, wenn ein Erwachsener seine Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr eigenverantwortlich und in vollem Umfang regeln kann.
Das Betreuungsgericht bestellt dann für bestimmte Aufgabenkreise wie zum Beispiel für die Verwaltung des Einkommens und Vermögens oder die Sorge für die Gesundheit einen „gesetzlichen Betreuer“.

Gemäß der Satzung des Vereins führen hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Gesellschaft für psychische Gesundheit e. V. seit 1993 gesetzliche Betreuungen für Volljährige. Darüber hinaus übernimmt der Betreuungsverein auch Querschnittsaufgaben im Sinne des § 1908f BGB.


Das Ziel: die rechtliche Betreuung, wenn möglich, überflüssig machenDas Ziel


Das berufliche Handeln in der Betreuungsführung orientiert sich am Leitbild des Vereins und den rechtlichen Vorgaben.
Wir sind letztlich bestrebt, die rechtliche Betreuung überflüssig zu machen. Das Wohl und der Wille der Betreuten stehen im Mittelpunkt; eine tragfähige, persönliche Beziehung aufzubauen, spielt eine zentrale Rolle.

 

Region Oberbayern:

Jahresveranstaltungsprogramm I. Halbjahr 2023