
Die Bayerische
ergreift Partei für Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung.
Im Dienst psychisch erkrankter Menschen
Das Leitbild der Bayerischen Gesellschaft für psychische Gesundheit
- Wir richten unsere Angebote danach aus, was unsere Klientinnen und Klienten tatsächlich brauchen und was ihnen hilft, besser zu leben.
- Eine psychische Erkrankung ist unserem Verständnis nach ein Zusammenspiel biologischer, psychologischer und sozialer Faktoren. Bei einigen Menschen, die innerlich besonders verletzlich sind, liegt das Risiko höher, bei akuten Belastungen psychisch zu erkranken.
- Vor diesem Hintergrund sind wir davon überzeugt, dass nachhaltig wirksame Hilfe von Respekt vor dem besonderen Lebensweg eines psychisch erkrankten Menschen geprägt sein muss. Erst indem wir seine Erfahrungen ernst nehmen, können wir hoffen, dass er uns Zugang zu sich gewährt. Im Kontakt mit ihm unterstützen wir ihn darin, die Fähigkeit zu entwickeln, sich selbst zu helfen: Er erlebt, wie er selbst soziale Beziehungen mitgestalten und in ihnen wieder Gewicht erlangen kann.
- Der Bedarf an Hilfen, die unsere Klient*innen brauchen, verändert sich laufend. Wir sind deshalb gefordert, die Betreuungsleistungen kontinuierlich und individuell anzupassen.
„Respekt vor dem besonderen Lebensweg eines
psychisch erkrankten Menschen muss unsere Hilfe prägen.“
- Unsere Mitarbeiter*innen liegen uns sehr am Herzen. Besonders wichtig sind eine kollegiale Zusammenarbeit, Supervision und berufliche Weiterbildung. Der regelmäßige Erfahrungsaustausch innerhalb der Teams und zwischen den Bereichen sichert ein breites Fachwissen. So können wir die Angebote für unsere Klient*innen am besten weiterentwickeln und auf einem hohen Niveau halten.
- Die verschiedenen Einrichtungen der Bayerischen arbeiten eng zusammen. Darüber hinaus sind sie mit allen Fachstellen der psychiatrischen Versorgung gut vernetzt. Das eröffnet den Klient*innen ein umfassendes Betreuungsangebot.
- Eine Verwaltung, die effizient, flexibel und kompetent arbeitet, sichert das Fundament für die betreuende Arbeit.
- Alle ehrenamtlichen Vorstände, die beiden hauptamtlichen Geschäftsführerinnen sowie die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen arbeiten auf der Basis klarer Aufgabenbeschreibungen miteinander.