
Die Bayerische
bietet Beratung, Hilfen zum Wohnen und gesetzliche Betreuung.
Betreutes Einzelwohnen für junge Menschen
Profil
Betreutes Einzelwohnen allgemein für wen gedacht?
- die aufgrund einer psychischen Störung nur noch eingeschränkt in der Lage sind, ein selbstständiges Leben zu führen und bei bestimmten Angelegenheiten fachliche Unterstützung brauchen.
- die chronisch psychisch krank und auch älter sind und ohne ambulante Betreuung in einer stationären Einrichtung leben würden.
- mit psychischer Erkrankung, die das Zusammenleben in einer therapeutischen Wohngemeinschaft für sich ablehnen oder aufgrund der Schwere bzw. besonderen Ausprägung ihrer Störung nicht aufgenommen werden würden.
- die einen Teil ihrer Rehabilitation abgeschlossen haben und für die eine Nachsorge im Rahmen des Betreuten Einzelwohnens eine geeignete Hilfe ist, um wieder selbstständig und eigenverantwortlich leben zu können.
- mit Krankheitsbildern aus dem schizophrenen Formenkreis, mit Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, Essstörungen, neurotischen und psychosomatischen Störungen.
Leistungen beim Betreuten Einzelwohnen allgemein
Regelmäßige Kontakte und Termine – entweder im Büro oder als Hausbesuch vor Ort – bilden die Grundlage.
Die Leistungen im Überblick:
- Beratung bei persönlichen Problemen und in Krisensituationen; Hilfen, um die Persönlichkeit zu stärken; Begleitung in Krisen
- Hilfen, um den Alltag zu bewältigen
- Hilfen, um die materielle Existenz zu sichern
- Vernetzung psychosozialer, medizinischer und institutioneller Hilfsangebote
- Begleitung bei Behördengängen und Arztterminen
- Freizeit- und tagesstrukturierende Angebote
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, Beratung zur beruflichen Orientierung und Vermittlung am Arbeitsplatz
- Beratung des sozialen Umfelds; wenn gewünscht, Kontakte zu Angehörigen und nahe stehenden Bezugspersonen
Aufnahmebedingungen für Betreutes Einzelwohnen allgemein
Eine eigene Wohnung sollte vorhanden sein.
In den meisten Fällen ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialhilfeträger zu stellen (eventuell auch mit Hilfe der BEW-Betreuer*in). Darüber hinaus benötigen wir ein psychiatrisches Attest.
Der Klient, die Klientin erklärt sich damit einverstanden, persönliche Ziele und Vereinbarungen festzulegen sowie einen Betreuungsvertrag abzuschließen.
Hier gibt es Betreutes Einzelwohnen
> Region Oberbayern
> Region Regensburg
> Region Passau
> Region Allgäu
Geschäftsstelle Verein
Leitung: Margit Klemer
Preysingstraße 30
81667 München
Telefon: 0 89 45 86 78 9-0
Telefax: 0 89 45 86 78 9-22
E-Mail: info@bgfpg.de
Region Oberbayern
Leitung: Beate Dirkmann
Arnulfstraße 22
80335 München
Telefon: 0 89 55 99 97 8-40
Telefax: 0 89 55 99 97 8-10
E-Mail: oberbayern@bgfpg.de
Region Regensburg
Leitung: Andreas Kinadeter
Rote-Hahnen-Gasse 6
93047 Regensburg
Telefon: 09 41 59 93 59-10
Telefax: 09 41 59 93 59-70
E-Mail: regensburg@bgfpg.de
Region Allgäu
Leitung: Ingrid Böhm
Bad Wörishofer Str. 4
87719 Mindelheim
Telefon: 0 82 61 7 63 70-10
Telefax: 0 82 61 7 63 70-11
E-Mail: ingrid.boehm@bgfpg.de
Region Passau
Leitung: Robert Hanke
Grabengasse 9
94032 Passau
Telefon: 08 51 93 40 83
Telefax: 08 51 93 47 47-7
E-Mail: passau@bgfpg.de